Erfolgsbeispiele

Wirtschaftsmediationsfall 1

Mediation zwischen einer dem Bund gehörenden Aktiengesellschaft und einem Lieferanten

Das Mediationsverfahren war der letzte Versuch, einen seit Jahren zwischen einem Bundesunter­nehmen (und 8 Vertragspartnern desselben) und einem Dienstleiter schwelenden, mittlerweile hocheskalierten Konflikt mit Geldforderungen in siebenstelliger Höhe (sowie Drohungen mit Presse­veröffentlichungen etc.) außergerichtlich zu lösen und damit zugleich eine Reihe von schon laufenden Gerichtsverfahren zu beenden.

Dieses Ziel haben die Konfliktpartner in einer 8stündigen Mediationsverhandlung zum eigenen Erstaunen tatsächlich erreicht. Allerdings hatte die Vorbereitung der Mediation und der förmliche Abschluss des Mediationsvertrags viele Woche an Diskussionen und Verhandlungen benötigt. Zudem hatte es von jedem Konfliktpartner eine kurze Darstellung des Streitstoffes und ein einstündiges Vorgespräch (per Telefon) mit mir als Mediator zur Klärung des Ausgangspunktes für das Mediationsverfahren gegeben.

Zu den Erfolgsfaktoren gehört nach meiner Einschätzung, dass das Mediationsverfahren einen Rahmen bot, der einen überwiegend sachlichen Dialog ermöglichte, statt einer unkontrollier­baren und letztlich ineffektiven emotionale Diskussion wie vorangegangenen Zusammentreffen in den Gerichts­verfahren. Insbesondere die Möglichkeit des Dienstleisters, die eigene Position einmal ausführlich im Zusammenhang und ohne Unterbrechungen darstellen zu können, hatte nach meinen Empfindungen eine „bereinigende Wirkung“. Ein weiterer Erfolgsfaktor war, dass es beim Durchschreiten der 5 Phasen der Mediation gelang, auf die Interessen und Emotionen zu schauen, die sich hinter den festgefahrenen Forderungen und Vorwürfen verbargen. Sah sich der Dienstleister bis zum Beginn des Mediationsverfahren ausschließlich als „Opfer“ des übergroßen Bundes­unternehmens, so wurde ihm und seinen Anwälten, die am Wirtschafts­mediationsverfahren teilnahmen, an einigen Punkten aufgezeigt, dass er auch „Täter“ war bzw. selbst Ursachen setzte, die für ihn ungewünschte Folgen zeitigten. Ein letzter Erfolgsfaktor war, dass das Mediationsverfahren an nur einem Tag die Chance bot, unter einen langjährigen, vielschichtigen Konflikt zwischen einer Vielzahl der Beteiligten einen Schlussstrich zu ziehen. Diese einmalige Chance haben die Konflikt­partner genutzt, auch wenn der eine oder andere beteiligte Anwalt dies erkennbar nicht mit Freude sah.

Im Nachgang haben die Konfliktparteien dann noch – in einem schon fast freundschaftlichen Ton, fast komplett ohne meine Beteiligung – Einigkeit über einige Details der Abwicklung des Vergleichs erreicht.

Wirtschaftsmediationsfall 2

Mediation zum Konflikt über die Beendigung wechselseitigen Beteiligungen an zwei GmbHs

2 Gesellschafter mit wechselseitiger Beteiligung an zwei mittelständischen GmbHs, bei denen die Geschäftsführung jeweils nur bei einem Gesellschafter lagen, waren bei dem Versuch, diese Beteiligungen zu „entflechten“ in eine Sackgasse geraten. Der Konflikt blockierte beide Unternehmen und drohte die Existenz beider GmbHs zu gefährden. Der persönliche Konflikt hatte ein Ausmaß erreicht, das dazu führte, dass beide nicht mehr miteinander sprechen wollten.

Als Mediator habe ich – um die direkte Verhandlungsfähigkeit vorzubereiten – zunächst mit jedem Konfliktpartner ein separates Mediationsgespräch geführt (sog. Shuttle Mediation), in dem der Streitstoff geklärt und auch bereits die jeweiligen Interessen herausgearbeitet wurden. Wie im Mediationsvertrag vereinbart, wurde von mir insbesondere durch eine detaillierte schriftliche Dokumentation volle Transparenz über den Verlauf und die Ergebnisse der Mediationsgespräche jeweils für den anderen Konfliktpartner erreicht. In dem dann stattfindenden Mediations­gespräch zu dritt wurden die bisherigen Ergebnisse noch einmal betrachtet und von den Konfliktpartnern in Teilen präzisiert. Die Konfliktpartner haben dann gemeinsam zu den verschiedenen regelungs­bedürftigen Fragen Ideen produzieren und eine Einigung erzielen können. Offen blieb – mangels einer guten Basis für eine Einigung – allein die Wertbemessung für beide GmbHs.

Da für die Wertbestimmung externer Input (insb. vom gemeinsamen Wirtschaftsprüfer) erforderlich war, einigten sich die Konfliktpartner darauf, dass in einem Zwischenschritt der Wirtschaftsprüfer und ich als Schlichter agieren durften und ihnen einen begründeten Vorschlag zu den Unternehmens­werten unterbreiten sollten. Dies ist so geschehen und der Vorschlag wurde von beiden angenommen.

Damit war die Einigung über alle Punkte erreicht und das Mediationsverfahren erfolgreich! Das Ergebnis der Mediation wurde von mir dem Notar zur Verfügung gestellt, der einen entsprechenden Vertrag aufsetzte und kurz später beurkundete. Wenige Monate später erhielt ich von einem Konfliktpartner noch ein Dankesschreiben mit der Information, dass er nunmehr die letzte Rate im Rahmen des Tauschs der Anteile entrichtet habe und nun alles erledigt sei.

RA Dr. Peter A. Doetsch
Mediator & Konfliktberater