Die Schlichtung ist ein Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen mehreren streitenden Parteien durch eine neutrale Instanz. Diese (der Schlichter / die Schlichterin / die Schlichtungsstelle) macht nach Anhörung der Parteien einen Kompromissvorschlag für die Streitregelung, der von den Parteien akzeptiert werden muss und wirksam zu werden.
Anders als bei der Mediation wird bei der Schlichtung damit ein Dritter beauftrag, eine Lösung für den Konflikt zu finden. Die Parteien versuchen ähnlich wie im Gerichtsverfahren ihn auf ihre Seite zu ziehen und zu überzeugen, damit der Schlichtungsvorschlag möglichst nahe an den eigenen Interessen liegt.
RA Dr. Peter A. Doetsch
Mediator & Konfliktberater